Argumente für die Bestellung eines externen 
betrieblichen Datenschutzbeauftragten (eDSB)


- schnelle Anpassung des Datenschutzaufwandes an die 
  Unternehmenssituation

- keine teilweise Freistellung eines internen MA notwendig

- aktuelles Know-how muss nicht erarbeitet werden
 
- Vermeidung von „Betriebsblindheit“ und Interessenkollisionen

- steht kurzfristig zur Verfügung

- Haftung des eDSB auch bei Schäden durch leichte Fahrlässigkeit Welche Vorteile hat ein eDSB 
gegenüber einem iDSB?
Willkommen

Wann DSB notwendig? 

Warum externer DSB?

Phasen eines
Datenschutz-
managements

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